Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern
Herausgeber.: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Kap.5 Betrieb Abs.2
Eine ausreichende Anzahl von Personen ist in der Handhabung von Feuerlöschern zu unterweisen. Dort wo es die örtlichen Verhältnisse zulassen, empfiehlt es sich, in regelmäßigen Abständen praktische Löschübungen mit Feuerlöschern abzuhalten.