„Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz“
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft der Metall - Berufsgenossenschaften
Abschnitt 11 „Technischer Brandschutz“
11.7.3 Brandbekämpfung im Kleinbetrieb
Der Kleinbetrieb muss im Allgemeinen ohne einen besonderen Fachmann für die Brandbekämpfung auskommen. Daraus folgt, dass hier umso mehr jeder Mitarbeiter aufgefordert ist, sich mit dem Problem der Brandbekämpfung zu befassen und zumindest Kenntnisse in der Anwendung von Handfeuerlöschern zu erwerben.
11.9.6 Der Gebrauch von Feuerlöschern muss geübt werden
Das beste Gerät nützt nichts, wenn niemand mit ihm umgehen kann. Mindestens einmal jährlich muss daher eine ausreichende Anzahl geeigneter Betriebsangehöriger in der Wirkungsweise und Handhabung der Feuerlöscher praktisch unterwiesen werden.
Dafür verwendet man zweckmäßigerweise Löscher mit älteren Füllungen.
Im Ernstfall kommt es vor allem auf Schnelligkeit und richtige Löschtaktik an.
Ein kurzer Blick auf die Gebrauchsanleitung, die auf jedem Feuerlöscher angegeben ist, kann nicht schaden. Er genügt jedoch nicht als Information für Handhabung und Wirkungsweise des Feuerlöschers.